Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen
und sonstigen Leistungen der Show Ad GmbH, Dietrich-Bonhoeffer-Str. 13, 10407 Berlin
(nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen (B2B). Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist
ausgeschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur
dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich
schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Präsentationen und Leistungsbeschreibungen auf der Website showad.de stellen kein
rechtlich bindendes Angebot dar. Auf Anfrage des Auftraggebers erstellt der Auftragnehmer ein verbindliches Angebot. Dieses Angebot hat, sofern nicht anders ausgewiesen, eine Bindefrist von 14 Tagen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder textliche Annahme (z.B. per E-Mail) des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsänderungen
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Werbedienstleistungen im Bereich
Digital Out-of Home (DOOH), insbesondere die Vermietung von digitalen Großflächen
sowie die Durchführung mobiler Werbekampagnen (LED-Trucks, LED-E-Trucks, LEDBikes) samt zugehörigem Kampagnenmanagement.
Der Auftragnehmer schuldet die Ausspielung der Werbemittel im vereinbarten Zeitraum.
Eine spezifische Anzahl an Sichtkontakten („Impressions“) wird nicht garantiert, da
diese von externen Faktoren (Verkehrsfluss, Passantenaufkommen) abhängig ist.
Bei mobilen Werbediensten behält sich der Auftragnehmer vor, die vereinbarten Routen
kurzfristig anzupassen, sofern dies durch Verkehrslage, Straßensperrungen, behördliche
Anordnungen oder Wetterbedingungen zwingend erforderlich ist.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die auszustrahlenden Werbemittel (Bilder, Videos)
spätestens fünf (5) Werktage vor Kampagnenstart in dem vom Auftragnehmer
spezifizierten Datenformat fehlerfrei anzuliefern.
Verspätet gelieferte oder fehlerhafte Daten können zu Verzögerungen beim
Kampagnenstart führen. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch des
Auftragnehmers in voller Höhe bestehen. Eventuelle Mehrkosten für kurzfristige
Formatkonvertierungen trägt der Auftraggeber.
§ 5 Content-Verantwortlichkeit und Ablehnungsrecht
Der Auftraggeber trägt die alleinige rechtliche Verantwortung für die von ihm gelieferten
Inhalte. Er garantiert, dass die Werbemittel frei von Rechten Dritter (insb. Urheber-,
Marken- und Persönlichkeitsrechten) sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter, die aus einer
Rechtsverletzung durch die Werbemittel resultieren, auf erstes Anfordern
vollumfänglich frei.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Werbemittel abzulehnen oder deren
Ausspielung zu stoppen, wenn diese gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder
die guten Sitten verstoßen (z.B. Gewaltverherrlichung, Diskriminierung, politische
Extremwerbung). Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorkasse bzw.
Abschlagszahlungen zu verlangen (z.B. 50 % bei Vertragsabschluss, 50 % bis 7 Tage vor
Kampagnenstart).
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur
Zahlung fällig.
§ 7 Stornierung und Rücktritt
Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, vom
Vertrag zurück, werden folgende Stornogebühren fällig:
• bis 30 Tage vor Kampagnenstart: 20 % der Auftragssumme
• bis 14 Tage vor Kampagnenstart: 50 % der Auftragssumme
• bis 7 Tage vor Kampagnenstart: 80 % der Auftragssumme
• weniger als 7 Tage vor Kampagnenstart: 100 % der Auftragssumme.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer ein
geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
§ 8 Gewährleistung, Störungen und Höhere Gewalt
Der Auftraggeber hat die ordnungsgemäße Ausspielung der Kampagne unverzüglich
nach Start zu prüfen und etwaige Mängel (z.B. Darstellungsfehler) sofort, spätestens
jedoch innerhalb von 24 Stunden, in Textform zu rügen (§ 377 HGB analog). Bei nicht
rechtzeitiger Rüge gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.
Bei einem durch den Auftragnehmer verschuldeten technischen Ausfall von
Werbeflächen hat der Auftragnehmer zunächst das Recht auf Nacherfüllung (z.B.
Verlängerung der Sendezeit oder Nachholung zu einem späteren, gleichwertigen
Zeitpunkt). Schlägt dies fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung anteilig mindern.
Ausfälle, Verzögerungen oder Einschränkungen der Sichtbarkeit aufgrund Höherer
Gewalt (z.B. Unwetter, Sturm, Naturkatastrophen), unverschuldeter Verkehrsunfälle,
Demonstrationen oder behördlicher Maßnahmen begründen keine Mängelansprüche
und entbinden den Auftragnehmer von der Leistungspflicht für die Dauer der Störung.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist
die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen
ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 10 Urheber- und Nutzungsrechte, Eigenwerbung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, von den durchgeführten Werbekampagnen
Fotografien und Videoaufnahmen zu erstellen und diese (inklusive der abgebildeten
Marken und Logos des Auftraggebers) zeitlich und räumlich unbeschränkt für die eigene
Eigenwerbung (z.B. Website, Social Media, Präsentationen) als Referenz unentgeltlich zu
nutzen. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung aus wichtigem Grund in Textform
widersprechen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers (Berlin).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt